Beckertainment Discjockey Eventservice

AGB

Grundsätzlich bin ich als Unternehmer nicht dazu verpflichtet allgemeine Geschäftsbedingungen auf meiner Internetseite zu verwenden. Um meinen Belehrungs- und Informationsplichten nachzukommen habe ich mich aber dazu entschlossen diese auch auf meiner Internetseite transparent zu veröffentlichen.

Sie dienen auch als Grundlage für meine Angebote und gelten auch entsprechend nach einer Beauftragung.

Bei der Anmietung von optionalen Angeboten (u.a. Candybars) werden diese mitunter um einige Punkte ergänzt da die Vermietung über das Unternehmen Weddingtainment erfolgt. Bei Rückfragen scheuen Sie sich nicht mich zu kontaktieren.

Allgemeine Geschäftsbedingungen “Beckertainment” (Stand Juli 2023)

 

1. Eine Anfrage über diese Website ist immer unverbindlich.

2. Eine verbindliche Buchung wird schriftlich oder mündlich von beiden Parteien bestätigt. Meine Angebote sind daher unverbindlich (lateinisch: invitatio ad offerendum). Aufgrund der vorliegenden Dringlichkeit werden verbindliche Zusagen meinerseits immer nach dem “First Come, first served” – Prinzip geschlossen.

3. Die Gage ist vor Ort in bar zu entrichten. 

4. Bei Barzahlung ist eine Zahlung vor Beginn oder nach Ende der Veranstaltung umgehend am Ort der Veranstaltung zu leisten.

5. Ein Widerrufrecht besteht gemäß Paragraph §312 g Nr. 9 BGB i.V.m. Artikel 246 a EGBGB nicht da meine Dienstleistungen in der Freizeit stattfinden und immer für einem festen Termin/Zeitraum vereinbart werden.

Absagen bzw. Vertragsrücktritte  führen zu einem möglichen Verdienstausfall. Diese gliedern sich wie folgt auf:

  • Absage bis zu zwölf Monate vor dem vereinbarten Termin: 30 % der vereinbarten Honorarsumme
  • Absage bis zu sechs Monaten vor dem vereinbarten Termin: 50 % der vereinbarten Honorarsumme
  • Absage bis zu drei Monaten vor dem vereinbarten Termin: 70 % der vereinbarten Honorarsumme
  • Absage bis zu einem Monat vor dem vereinbarten Termin: 100 % der vereinbarten Honorarsumme.
 

Die Entschädigungspauschale ist umgehend nach Absage zu entrichten.

Sollte für den geplanten Einsatzzeitraum eine andere Veranstaltung angenommen werden können wird die Entschädigungspauschale entsprechend nach Durchführung zurückerstattet.

Die Gage wird auch bei Ausfall oder vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung fällig.

Eine Absage bzw. Vertragsrücktritt aufgrund behördlicher Verbote ist kostenfrei.

6. Dem Veranstalter obliegt es, während der Veranstaltung für die Sicherheit der Besucher, des Unterhalters sowie dessen technischer Ausrüstung zu sorgen. Die Behebung von Schäden, die durch Personen verursacht werden, die nicht zu dem vom Unterhalter gehörenden Personenkreis gehören, gehen ausdrücklich zu Lasten des Veranstalters. Der DJ behält sich das Recht vor, die Veranstaltung vorzeitig zu beenden, falls eine nicht hinzunehmende Beeinträchtigung der Sicherheit für Besucher, sich selbst, oder der technischen Anlage vorliegt.

7.Bei einem Auftritt unter freiem Himmel, trägt alleine der Veranstalter das Witterungsrisiko. Bei witterungsbedingtem Ausfall hat der Veranstalter die gesamte vertraglich vereinbarte Gage zu zahlen. Der Arbeitsplatz des DJs muss in diesem Fall einen befestigten Untergrund haben und überdacht und trocken sein. Das Equipment muss vor direkter Sonneneinstrahlung und Regen geschützt sein. Bei Temperaturen unter 15 Grad Celsius sorgt der Veranstalter für einen wohltemperierten Arbeitsplatz für den DJ und sein Equipment.

8. Für die Anlieferung der gebuchten Technik ist ein barrierefreier Zugang in unmittelbarer Nähe zur Location notwendig. Die Aufbauzeit variiert je nach gebuchten Technikpaket und wird im Vorfeld mit dem Kunden abgesprochen. Der Abbau erfolgt in der Regel nach Ende der Veranstaltung. Der Kunde hat den Betreiber des Veranstaltungsortes hierüber zu informieren und eventuell
anfallende Kosten zu übernehmen.

Der Kunde hat sicher zu stellen dass der DJ in unmittelbarer Nähe zum Veranstaltungsort sein Fahrzeug abstellen kann,
eventuelle Parkgebühren trägt hierbei der Kunde.

9. Der Veranstalter haftet in vollem Umfang für Diebstahl oder Schäden an der vom DJ verbauten Licht- und Tontechnik, die durch seine Gäste, ihn selbst oder von ihm beauftragte Dienstleister entstehen.

10. Für Ausfall von technischen Geräten ist der DJ nicht haftbar.

11. Für den Aufbau der Technik muss dem DJ ein Zeitraum von mindestens 2 Stunden zur Verfügung gestellt werden. Bei einem erhöhten Technikeinsatz kann der Aufwand auch höher ausfallen.

12. Ein Rücktritt seitens des DJ ist nur aus den folgenden genannten Gründen möglich:

  • Krankheit
  • Unabkömmlichkeit aufgrund behördlicher Maßnahme
 

Bei einer Erkrankung oder Unabkömmlichkeit verpflichtet sich der DJ dem Veranstalter einen adäquaten Ersatzdienstleister anzubieten.  Mehrkosten für den Veranstalter würden in diesem Fall nicht entstehen, es bleibt bei der vereinbarten Gage.

Der Veranstalter ist nicht verpflichtet den angebotenen Ersatzdienstleister zu engagieren. Kosten und etwaige Mehrkosten sind auf den DJ nicht übertragbar.

Grundsätzlich bestehen keine Schadensersatzansprüche gegenüber dem DJ.

13. Eventuelle GEMA-Gebühren trägt der Veranstalter. Diese fallen auf Privatveranstaltungen (u.a Geburtstage / Hochzeiten) nicht an.

14. Die Geschäftsbedingungen können jederzeit auf der Internetseite www.beckertainment.com eingesehen werden.

15. Gerichtsstand ist Lünen.

16. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 (2) RStV (Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien): Angaben gemäß § 5 TMG:

Beckertainment

Inhaber:Stefan Becker

Am Alten Hof 4a                                                         

59379 Selm

Handy: 0177 / 3733189                                            

Festnetz: 02592 / 670134                                                   

E-Mail: info@beckertainment.com

 

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